AGB

Gründungsdatum: 25.05.2003
Stand Satzung: 25.05.2003

 

§ 1 Name und Sitz des Vereines

Der Name des Vereins lautet „MOTORRADFREUNDE – BERGHAUPTEN e.V.“

Er hat den Sitz in Berghaupten und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“

 

§ 2 Zweck und Ziele des Vereins

a) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Ämter sind Ehrenämter, jedoch können die Unkosten erstattet werden.

b) Sinn und Zweck des Vereines sind Pflege der Kameradschaft, gemeinsame Freizeitgestaltung, Ausflüge mit dem Motorrad, stetige Hilfsbereitschaft untereinander, sowie die Durchführung diverser Veranstaltungen.

 

§ 3 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung, und bei Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder beschlussfähig. Jedes anwesende Mitglied ist stimmberechtigt.

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede/er werden, die/der sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Aufnahmeantrag muss mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen

Stimmen angenommen werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des Jahresbeitrages.

a) Aktives Mitglied ist die-/derjenige, die/der ein Motorrad besitzt und fährt.

b) Passives Mitglied ist die-/derjenige, die/der kein Motorrad besitzt oder fährt, und diejenigen bezahlen den 1/2 Jahresbeitrag.

c) Jede/m Antragsteller/in, welche/r kein Motorrad besitzt, ist es freigestellt, ob Sie/Er Aktiv oder Passiv in den Verein eintritt. Bei Vereinsausflügen wird ein festgesetzter Betrag (welcher in der Mitgliederversammlung beschlossen wird) ausbezahlt. Passive Mitglieder erhalten nur 1/2 Auszahlungsbetrages.

 

 

§ 5 Austritt aus dem Verein

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig, und muss schriftlich (formlos) der Vorstandschaft mitgeteilt werden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung der noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein. Bei Austritt aus dem Verein besteht keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

§ 6 Beitrag des Vereins

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt, mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

§ 7 Vereinsorgane

Die Vorstandschaft besteht aus 4 gleichberechtigten Vorständen. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vorstandsmänner/frauen müssen

Vereinsmitglieder sein, und ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, sie bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl der neuen Vorstandschaft im Amt.

Vereinsorgane sind:

a) 1. Vorstand
b) 2. Vorstand
c) Schriftführer
d) Kassenwart

 

 

§ 8 Hauptversammlung

a) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im 4. Quartal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

b) Jede Mitgliederversammlung wird von der Vorstandschaft schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einberufen. Die Mitgliederversammlung wird in dem örtlichen Amtsblatt der Gemeinde Berghaupten veröffentlicht. Die Mitglieder können auch schriftlich eingeladen werden

c) Eine Änderung der Satzung kann nur auf einer Hauptversammlung beschlossen werden, mit einer 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

d) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind im Protokoll zu dokumentieren.

e) Alle Wahlen und Abstimmungen erfolgen per Akklamation, jedoch müssen sie bei Einspruch eines Mitglieds geheim durchgeführt werden. Bei Stimmengleichheit ist der Wahlgang zu wiederholen.

f) Anträge, welche auf der Hauptversammlung behandelt werden sollen, müssen schriftlich, und 1 Woche vor der Hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingereicht werden.

 

 

§ 9 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn auf einer Mitgliederversammlung 3/4 der anwesenden Mitglieder die Auflösung beschließen.

 

§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist gleichberechtigt, und kann für jedes Amt gewählt werden. Sie können an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen, und vom Verein Auskunft, Rat und Unterstützung in allen Fragen des allgemeinen Vereinsinteresses erhalten.

Jedes Mitglied kann Anträge an die Jahreshauptversammlung, und an die

Vorstandschaft richten. An der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions-, Stimm- und Wahlrechts in der Hauptversammlung teilnehmen.

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